Schwerbehinderung und der Schwerbehindertenausweis
Die Schwerbehinderung und der Antrag auf den Schwerbehindertenausweis
Sie leiden an mehreren chronischen Erkrankungen, sind beeinträchtigt und können in einigen Bereichen nicht mehr im „normalen“ Umfang agieren? Dann liegt bei Ihnen womöglich eine Schwerbehinderung vor und es könnte sich für Sie lohnen, einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis zu stellen.
Dieses, in Deutschland national und einheitlich geregelte Dokument, soll Schwerbehinderten eine Gleichstellung ermöglichen. Dazu wird ein Antrag beim Versorgungsamt gestellt, in welchem alle derzeit bekannten Krankheiten aufgeführt werden. Anhand dieser entscheidet die zuständige Stelle über den Grad der Behinderung (GdB). Dieser muss, um als Schwerbehindert anerkannt und somit einen Schwerbehinderten- (oder Schwerbeschädigten-)ausweis zu erhalten, bei mindestens 50% liegen und ist mit Rechtsansprüchen, wie beispielsweise mehr Urlaubstagen oder Steuererleichterungen, verbunden, weshalb es sich im Falle einer Ablehnung unbedingt lohnt, beim Versorgungsamt Widerspruch einzulegen.
Schwerbehinderte mit Beeinträchtigung des Gehvermögens haben die Möglichkeit, bei entsprechender Anerkennung, einen Vermerk in ihrem Schwerbehindertenausweis zu erhalten, dies ist das sogenannte „G“ oder "aG" bei außergewöhnlicher Gehbehinderung, welches auch genauso im Ausweis vermerkt wird. Dies ermöglicht dem Schwerbehinderten die teilweise oder sogar vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer, sofern er ein Fahrzeug auf sich zugelassen hat, oder aber er erhält kostenlos oder stark vergünstigt eine Beförderungsmarke für die öffentlichen Verkehrsmittel. Ist neben dem „G“ ein „B“ bzw. das "aG" eingetragen, bedeutet dies, dass die Notwendigkeit der Begleitung gegeben ist und die Begleitperson kostenfrei mitfahren kann.
Weitere Einträge im Schwerbehindertenausweis, wie beispielsweise der Vermerk „Bl“ für blind oder das „Gl“ für gehörlos können den Schwerbehinderten von der GEZ-Gebühr befreien. Dazu wird „RF“ im Ausweis vermerkt, dies können auch Personen mit mindestens 80% Schwerbehinderung erhalten, und bedeutet, dass die Person in ihrer Teilnahme am öffentlichen Leben beeinträchtig ist und daher eine Rundfunkgebührenbefreiung erfolgt.
Sie sehen, es lohnt sich also einen Antrag auf Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis zu stellen. Denn wenn das Leben durch Krankheiten erschwert wird, sollte man diese Hilfe unbedingt in Anspruch nehmen.