Es werden im allgemeinen 3 ärztliche Untersuchungen im Verlaufe der Schulzeit durchgeführt, wobei der Sehtest
und die 1. Untersuchung im Kindergarten-Alter in die Hausarzt-/ Kinderarzt-Praxis verlegt wird.
Eine Augenkontrolle, also ein Sehtest wird spätestens im Alter von 5 Jahren und im
1. Kindergartenjahr durchgeführt. Nach Absprache mit dem zuständigen
Schularzt kann diese Schularztuntersuchung von der Kindergärtnerin mit allfälliger Unterstützung und Kontrolle des
Arztes durchgeführt werden.
Auf Wunsch der Kinderarztes erfolgt die Vorsorgeuntersuchung mit 6 Jahren, somit im 2.
Die Kinder des 2. Kindergartenjahres werden zu Beginn des Schuljahres dem Schularzt von der Schule gemeldet,
dabei muß der Hausarzt oder Kinderarzt angegeben weredn. Der Schularzt organisiert dann zusammen mit den
Schulbehörden oder Kindergärtnerinnen den Brief-Versand an die Eltern mit der Aufforderung zur
Untersuchung beim Hausarzt oder Kinderarzt.
Die Vorsorgeuntersuchung erfolgt in der Hausarzt-/Kinderarzt-Praxis im Beisein eines Elternteils (Inkl.
Kontrolle und Ergänzung des Impfstatus)